Die Einführung von politischen Ortsgemeinden 1850 beförderte den Prozess der Demokratisierung am Land. Ein gewählter Gemeindeausschuss verwaltete ab nun mit seinem Gemeindevorstand (Bürgermeister und mindestens zwei Gemeinderäte) die Geschicke der Gemeinde in Eigenverantwortung.
Gewählt wurde alle drei Jahre. Das Wahlrecht blieb jedoch jahrzehntelang nur Besitzenden und Gebildeten vorbehalten. Wahlberechtigete Frauen mussten ihr Stimmrecht einem männlichen Vertreter übertragen. Erst seit 1918 gilt das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht für Männer und Frauen gleichermaßen. Erstmals wählen durften die Frauen in Schiefling, wie überall im Abstimmungsgebiet, allerdings erst am 10. Oktober 1920.
Zu den wichtigsten Aufgaben einer Landgemeinde zählten von Beginn an die aufwendige Instandhaltung des Straßen- und Wegenetzes, Versorgung der Gemeindearmen, Schulerhaltung, die Entscheidung über das Heimatrecht sowie Steuerangelegenheiten. Später kamen die Erteilung von Gasthauskonzessionen und Baugenehmigungen hinzu. In der Republik entwickelten sich selbst Landgemeinden immer mehr zu Verwaltungsgemeinschaften mit wirtschaftlicher Tätigkeit.
Heute umfasst der Schieflinger Gemeinderat 19 Mitglieder und der Bürgermeister wird nicht mehr vom Gemeinderat sondern direkt gewählt. 1985 wurde erstmals eine Frau in den Gemeinderat gewählt.
Siehe auch:
– Schieflinger Chronik, Das Gemeindeamt und seine Bediensteten S. 220